In den Niederlanden versteht man unter Sterbehilfe lebensbeendende Handlungen, die ein Arzt auf Verlangen eines Patienten vornimmt. Die niederländische Regierung verschließt nicht die Augen vor der Tatsache, dass Sterbehilfe geleistet wird. Die Frage, ob - und, wenn ja, wie - die Strafbarkeit der Sterbehilfe eingeschränkt werden soll, ist in den Niederlanden schon fast dreißig Jahre Gegenstand einer breiten Diskussion in Gesellschaft und Politik. In das Strafgesetzbuch ist ein besonderer Strafausschließungsgrund aufgenommen worden, wonach ein Arzt, der Lebensbeendigung auf Verlangen oder Hilfe bei der Selbsttötung leistet, sich nicht länger strafbar macht, vorausgesetzt, er hält die gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltskriterien ein und meldet den nichtnatürlichen Tod einer regionalen Kontrollkommission für Sterbehilfe. Offenheit und einheitliche Überprüfung sollen größtmögliche Sorgfalt beim lebensbeendenden Handeln von Ärzten gewährleisten. Ausführliche aktuelle Informationen finden Sie im Internet: # baOpenURL( "http://www.minbuza.nl/english/menu.asp?Key=400025&Pad=" , "maximised" )|http://www.minbuza.nl/english#